
Öffnungszeiten
Die Tagespflegestelle bietet insgesamt 10 Kindern einen VollzeitPlatz im Alter von 0- 7 Jahren an und ist MO-FR von 06.30 bis 16.30 Uhr geöffnet, wobei ich mit den Eltern spezielle Betreuungszeiten absprechen werde da jede Familie einen anderen Tagesablauf und Arbeitsrhythmus hat.
Meine Pflegerlaubnis vom Jugendamt Ludwigslust-Parchim erstreckt sic auf 5 Tageskinder. Meine Mutti hat auch eine Pflegeerlaubnis über 5 Tageskinder wobei 1 meiner eigenen Kinder von Ihr mitbetreut wird.
Preise
Preise (Stand 2016) die für alle Tagespflegestellen gelten für Kinder von 0-Schuleintritt:
Ganztagsplatz ab 6h - 10h -> 166,23 EUR
Kinder unter 3 bekommen eine Förderung durch das Land M-V demnach kostet da der Ganztagsplatz
166,23 EUR - Elternentlastung U3 40,00 EUR -> 126,23 EUR
Es besteht auch die Möglichkiet beim Jugendamt eine Beitragsstützung zu bekommen, dazu bitte dem Link auf der rechten Seite folgen.
Über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus gilt ein Stundensatz von 6€.
Zusätzlich zu den üblichen Betreuungskosten entstehen Kosten für Essen und Trinken, die im vorraus zu entrichten sind und Rückwirkend ersttatet werden, sollte an bereits bezahlten Mahlzeiten nicht teilgenommen worden sein.
Die Kosten für die Verpflegung belaufen sich auf max 3,00€/Tag , wobei nur die genutzten Tage abgerechnet werden.
Für Babies unter 1Jahr wird kein Essengeld gezahlt, da bringen die Eltern Gläschen und Milchpulver selber mit.

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Kranke Kinder
Grundsätzlich gilt: „kranke Kinder gehören zu ihren Eltern“ und unter krank verstehe ich Fieber, Magen- und Darmerkrankungen sowie jegliche Art von Krankheit, die ansteckend ist und für erhebliches Unwohlsein des Kindes sorgt.
Husten und Schnupfen zählen nicht dazu. Ich möchte vorbeugen, dass sich die anderen Kinder auch anstecken. Und Eltern sollten immer daran denken: Ihnen steht vom Gesetz her eine Arbeitsbefreiung zu, wenn Ihr Kind krank ist.
Natürlich gehört nach der Beendigung der Tagespflege die Grundreinigung zum täglichen Muss, damit die Kinder auch weiterhin bei mir jede kleinste Ecke untersuchen und entdecken können.
Kooperation
Ich verstehe die Zusammenarbeit mit den Eltern als Erziehungspartnerschaft, d.h. eine vertrauensvolle Beziehung zu schaffen, in deren Mittelpunkt die Zusammenarbeit bei der Förderung der kindlichen Entwicklung und die Sicherstellung des Wohls des Kindes stehen. Eltern sind die „Experten“ für Ihr Kind und ich sehe mich als ergänzende Unterstützung in den Bereichen Betreuung und Erziehung.
Das Kind muss sich in 2 Familien zurechtfinden und dabei benötigt es unsere Unterstützung. Um eine gute Zusammenarbeit aufzubauen bedarf es grundsätzlich der Offenheit, des Vertrauens und des Einhaltens von verbindlichen Absprachen.
Der tägliche Austausch bei Abholung des Kindes über das Erlebte am Tag ist selbstverständlich. Gerne stehe ich auch nach Absprache für ein längeres Gespräch zur Verfügung. Eltern sollten sich nicht scheuen, Bedenken oder Kritik zu äußern, denn nur so können Konflikten und Missverständnissen aus dem Weg gehen. Bekanntlich hilft da schon ein kleines Gespräch, um den Anderen besser zu verstehen.
Als Tagespflegeperson unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht. Nichts aus dem Bereich der Tagespflege wird an Dritte weitergegeben.
Um zielgerecht auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen zu können, nehme ich mir regelmäßig die Zeit zu beobachten und meine Beobachtungen zu dokumentieren. Beobachtungskriterien sind u.a. das soziale Verhalten und die Sprachentwicklung. Jedes Kind ist ein Individuum, das in seiner Einzigartigkeit gefördert werden möchte. Und die Zeit dafür nehme ich mir!
Ich lege dadurch für alle Kinder eine Portfolio-Mappe an, die am Ende der Betreuungszeit dem Kind ausgehändigt wird.
Ein regelmäßiger Gedankenaustausch ist für mich eine Arbeitsgrundlage, damit ich dem Kind ein möglichst optimales Umfeld schaffen kann. Dieser Austausch geschieht nicht nur über die Eltern, sondern auch über andere Tagespflegepersonen.
Wir können uns mit unserer praktischen Erfahrung, fachlichen Kompetenz gegenseitig helfen und unterstützen. Tagespflegeperson heißt für mich nicht allein zu arbeiten. So können sich dadurch auch optimale auch Urlaubs- oder Betreuungsvertretung im Krankheitsfall ergeben.
Seit Beginn meines Wunsches als Tagespflegeperson zu arbeiten bin ich auch dem Kindertagespflegeverein Ludwigslust-Parchim e.V. beigetreten. Hier bieten sich für mich immer die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, die ich sehr wichtig für mich persönlich und auch für meine Arbeit als Tagespflegeperson erachte.
Jährlich werde ich mich daher in möglichst vielen Bereichen weiterbilden um immer wieder neues in unseren Alltag integrieren zu können.
Ich habe unteranderem das Zertifikat „Erste-Hilfe am Kind“ und werde mein Wissen dazu alle 2 Jahre erneut auffrischen.
Fortbildungen die ich bereits besucht habe:
- Papperlapapp und Schnapselwaps-Aussprache und Sprachkompetenz
- Frühförderung von entwicklungsverzögerten Kindern im Alter von 0 - 3 Jahre
- Wenn Pflaster nicht mehr helfen – Versicherungsschutz in der Tagespflege
- Bindungstheoretische Grundlagen und ihre Bedeutung für das Leben von Kindern
- Entdecken, schauen, fühlen - Körpererfahrung und Sexualerziehung vom Säuglingsalter bis zur Vorschule
- Recht im Kindertagespflegealltag
Zusammen-arbeit
Ist das Kind während der Betreuungszeit bei der Tagesmutter versichert?
JA. Das Kind ist gesetzlich unfallversichert über die BGW Unfallkasse Schwerin.
Wie ist die Haftpflichtversicherung der Tagespflegepersonen und der Tagespflegekinder geregelt?
Ich bin über die WÜBA Versicherung AG haftpflichtversichert. Eine zusätzliche eigene Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Kann eine Tagesmutter auch mal absagen, wenn sie etwas anderes vorhat?
NEIN. Ich sage nicht einfach ab. Sollte es zu Ausfallzeiten kommen, werde ich dies immer rechtzeitig vorher bekannt geben und begründen.
Gibt es Schließzeiten?
JA. Es gibt zwei Wochen Schließzeit im Sommer. Die genauen Termine werden Anfang des Jahres bekannt gegeben und mit den Eltern abgesprochen.
Was braucht mein Kind alles?
Stellen Sie sich vor, Sie wollen mit Ihrem Kind übers Wochenende die Oma besuchen. Was würden Sie einpacken? In etwa die gleichen Dinge brauchen Sie auch bei uns. Dazu zählen z.B.: " Hausschuhe, Schnuller (wenn nötig), Wechselsachen (1 Pulli oder Sweatshirt, 1 T-Shirt, 1 Hose, 1 kurze Hose oder Rock, 1 Body oder Unterwäsche, 1 Paar Socken, 1 Strumpfhose). Sowie Windeln, Zahnbürste, Feuchttücher und dazugehörige Pflegeutensilien wenn keine extra Pflegepauschale von 15€/Monat in Anspruch genommen wird.
Was bei mir noch dazu kommt ist eine Kopie der Krankenversicherungskarte, Kopie des Impfausweises und eventuelle Vollmachten.
Was muss ich im Krankheitsfall tun?
Sie sollten möglichst schnell anrufen und ihr Kind bis 9 Uhr abmelden. Für zu spät abgemeldete Kinder wird trotz Abwesenheit das Geld für Mittagessen (1,70€) abgerechnet, da ich das Essen früh vorbereite. Nach Infektionsschutzgesetz ansteckende Krankheiten müssen außerdem beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Nach dem kurzen Anruf haben Sie genug Zeit, sich um Ihr Kind zu kümmern.
Muss der Elternbeitrag immer bezahlt werden, auch wenn mein Kind krank ist und nicht zur Tagesmutter kann?
JA. Der Elternbeitrag muss immer gezahlt werden. Das betrifft Krankheitsfälle vom Kind und Krankheitsfälle der Tagespflegeperson. Es enstehen jedoch keine zusätzlichen Kosten für evt. Pflege und Essengeld.
Was passiert, wenn die Tagesmutter krank wird?
In dem Fall müssen die Perseonensorgebrechtigten für eine Notfallbetreuung sorgen.
Wird der Tagesmutter Urlaub bezahlt?
JA. So wie jeder andere Arbeitnehmer bekommt auch die Tagespflegeperson Urlaubstage bezahlt. Ich werde maximal 26 Urlaubstage (davon mindst. einmal zwei Wochen zusammenhängend) beanspruchen sowie 2Tage Weiterbildungszeit. Urlaubstage werden mit den Eltern abgesprochen. Ebenso wie beim Krankheitsfall entstehen keine weiteren Kosten für Serviceleistungen und Essengeld.
Was wird im Betreuungsvertrag festgehalten?
Folgende Punkte werden im Vertrag geregelt.
-
Beginn, Umfang und Ort der Tagespflege
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Finanzierung der Tagespflegeperson
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Urlaub/Krankheit
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Versicherungsschutz
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Arztbesuche und Erkrankung des Kindes
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Beendigung des Vertragsverhältnisses
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Zusätzliche Vereinbarungen
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Sonstiges
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Auskunfts- und Schweigepflicht
Genauere Details bekommen Sie bei einem Besichtigungstermin.
Wird ein Nachweis über die tatsächliche Betreuungszeit geführt?
JA. Ich schreibe jeden Tag auf, wann das Kind gebracht und abgeholt wird. Als Abholzeit wird die Zeit eingetragen, zu der Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Wohnung verlassen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einige Minuten vor Betreuungsende bei mir sind.
Wenn ich mein Kind nicht abholen kann. Darf dann eine andere Person das Kind abholen?
JA, allerdings setzt dies voraus, das für die andere Person eine Vollmacht vorliegt. Ohne Vollmacht gebe ich kein Kind mit nach Hause. Wichtig für nicht verheiratete Paare: Wenn kein geteiltes Sorgerecht vorliegt, braucht auch der Vater eine Vollmacht!! Andernfalls benötige ich eine Kopie über die Sorgerechtserklärung.
Was passiert, wenn ich mich bei der Abholung verspäte?
Wenn man mal zu spät kommt und noch schnell anruft, dass es später wird, passiert gar nichts. Sollte es jedoch zu ständigen Verspätungen kommen oder wird ein Kind ohne nachvollziehbare Entschuldigung zu spät abgeholt, entstehen Kosten für die Mehrbetreuung von 6€ je angefangende Stunde.